Hilfe & FAQ
Anmeldung und Teilnahme
Für jede Veranstaltung ist eine Anmeldung erforderlich. Folgende Anmeldewege sind möglich: persönlich, schriftlich, per E-Mail, über das Internet oder telefonisch.
Nach der Verarbeitung Ihrer Anmeldung erhalten Sie für jede vhs-Veranstaltung, zu der Sie sich angemeldet haben, eine Anmeldebestätigung.
Sofern uns Ihre E-Mail-Adresse bekannt ist, erhalten Sie die Anmeldebestätigung per E-Mail, sonst per Brief. Bei Weitermeldungen und Internetanmeldungen erfolgt keine separate Versendung von Anmeldebestätigungen.
Bei einer Kursbuchung über unsere Homepage können Sie über unseren Warenkorb mehrere Personen zu einem Kurs anmelden. Bei einer telefonischen Anmeldung, oder einer Anmeldung per E-Mail benötigen wir die Kontaktdaten (Name, Vorname, Adresse, E-Mail, Telefonnummer) von den anderen anzumeldenden Personen.
Sollten noch freie Kursplätze verfügbar sein, können Sie sich in Abstimmung mit der vhs Geschäftsstelle noch zu dem Kurs anmelden.
Abmeldung und Ummeldung
Eine Abmeldung muss schriftlich an die Geschäftsstelle erfolgen.
- Bis 21 Tage vor Beginn der Veranstaltung entfällt die Gebührenpflicht
- 20 bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 5 % der Teilnahmegebühr.
- 13 bis 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 20 % der Teilnahmegebühr.
- Weniger als 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 50 % der Teilnahmegebühr.
Unterschreitet die anfallende Rücktrittsgebühr die Grenze von 5,00 €, muss diese nicht erbracht werden. Eine Kündigung während der Kurslaufzeit mit anteiliger Rückerstattung des Teilnahmeentgeltes ist nur in besonderen begründeten Ausnahmefällen und mit schriftlichem Antrag möglich. Nichtteilnahme ist keine Abmeldung!
Eine Abmeldung über die Kursleitung ist nicht möglich.
Die Volkshochschule Odenwaldkreis kann einen Kurs absagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht oder die Durchführung nicht gewährleistet ist (z. B. längerfristige Erkrankung des Kursleiters, Raum steht nicht zur Verfügung). Die Teilnehmenden werden benachrichtigt; bereits geleistete Zahlungen werden automatisch zurückerstattet.
Wenn ein Kurs ausgebucht ist, können Sie sich gerne auf die Warteliste setzen lassen. Wir informieren Sie, sobald ein Platz frei wird.
Eine Kursabsage kann vermieden werden, wenn die Teilnehmenden mit einem Gebührenaufschlag und/oder einer Stundenreduzierung einverstanden sind. Diese Regelung wird gemeinsam zwischen vhs, der Kursleitung und den anwesenden Teilnehmenden spätestens am zweiten Kurstag festgelegt. Das betrifft nur Kurse, die die Mindestteilnahmezahl knapp verfehlen.
Bezahlung und Gutschein
Die Kursgebühr muss im Regelfall im Voraus entrichtet werden (Bankeinzug, Überweisung, PayPal). Barzahlungen sind weder in der vhs-Geschäftsstelle noch im Kurs selbst möglich.
Ratenzahlung ist ab einer Kursgebühr über 100,00 € möglich.
Die Anmeldung ist verbindlich, auch wenn das Kursentgelt bis zum Kursbeginn noch nicht von Ihrem Konto abgebucht ist.
Die Gebührenermäßigung gilt nur für Kurse in den Programmbereichen Sprachen und Beruf/Karriere.
Auszubildende, Schüler(innen) und Student(inn)en, die ihren Wohnsitz im Odenwaldkreis haben und nach BAFÖG gefördert werden, erhalten eine Ermäßigung in Höhe von 10 % der Kursgebühr. Als Nachweis dient der BAFÖG-Bescheid. Personen mit geringem Einkommen, die ihren Wohnsitz im Odenwaldkreis haben, können auf Antrag eine Ermäßigung von 30 % der Kursgebühr erhalten.
Der Ermäßigungsantrag kann formlos gestellt werden. Er muss vor Kursbeginn bei der Geschäftsstelle, die allein für Ermäßigungen zuständig ist, vorliegen. Dem Antrag müssen Belege zur Überprüfung der persönlichen Verhältnisse beigefügt werden.
Die Geschäftsstelle der Volkshochschule Odenwaldkreis kann in besonderen Härtefällen höhere Ermäßigungen gewähren.
Inhaber der Ehrenamtscard sowie der Jugendleitercard, die ihren Wohnsitz im Odenwaldkreis haben, erhalten auf Antrag für 1 Veranstaltung pro Studienjahr, in den Programmbereichen Gesellschaft und Zielgruppenangebote „Vereine“ sowie Kultur/Kreativität eine Ermäßigung in Höhe von 10% der Kursgebühren.
Nachträglich vorgelegte Nachweise können nur in begründeten Ausnahmefällen akzeptiert werden.
Von den Ermäßigungen sind ausgeschlossen:
- Personen, die für die von ihnen angestrebte Weiterbildung einen Zuschuss von anderen Einrichtungen erhalten können (z. B. Kommunales Job-Center, Arbeitsverwaltung, Berufsförderungsdienst der Bundeswehr, Bundesamt für den Zivildienst)
- Studienreisen und Einzelveranstaltungen
- Umlagen für Material- und sonstige Nebenkosten
Grundsätzlich ja. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall die vhs Geschäftsstelle und halten die entsprechende Rechnungsadresse der Firma / der anderen Person zur Hand.
Ja, es gibt zwei Möglichkeiten einen Gutschein bei uns zu erwerben:
- Bestellen Sie einfach schriftlich per E-Mail oder per Post einen oder mehrere Geschenkgutscheine. Teilen Sie uns hierfür bitte den gewünschten Gutscheinbetrag mit.
- Oder kommen Sie persönlich während den Öffnungszeiten in unsere Geschäftsstelle.
Wir senden Ihnen daraufhin den Gutschein per Post zu. Bitte beachten Sie, dass der Gutschein erst dann versendet wird, wenn der Rechnungsbetrag auf unserem Bankkonto eingegangen ist.
Der Betrag des Gutscheines kann über eine beliebige Summe ausgestellt werden. Eine Barauszahlung des Restgeldes des Gutscheines ist nicht möglich.
Wenn Sie einen speziellen Kurs verschenken möchten, kontaktieren Sie bitte die vhs Geschäftsstelle.
Kursbezogene Fragen
Auf Wunsch werden Teilnahmebescheinigungen ausgestellt soweit die Teilnehmenden regelmäßig (mindestens 80%) am Kurs teilgenommen haben. In besonderen Fällen wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.
Sollte die Kursleitung erkrankt sein, werden wir Sie per Email oder telefonisch kontaktieren. Der ausgefallene Kurstag wird entsprechend nachgeholt. Sollte das terminlich nicht möglich sein, erfolgt eine Erstattung / Gutschrift des ausgefallenen Kurstages.
Ohne Anmeldung ist ein Kursbesuch leider nicht möglich. Bitte melden Sie sich daher immer vorab bei der vhs Geschäftsstelle, um das weitere Vorgehen bei einem Schnupperbesuch abzuklären.
Wenn Sie bereits in einem laufenden Kurs angemeldet sind, können Sie sich über die Weitermeldeliste (wird vom Dozierenden im laufenden Kurs zur Verfügung gestellt) für den Folgekurs mit Ihrer Unterschrift weitermelden. Bitte beachten Sie, dass diese Weitermeldung absolut verbindlich ist und die Kursgebühr entsprechend zu entrichten ist.
Bei allen Veranstaltungen wird in einer kleinen farbigen Grafik der Belegungsstand angezeigt. So lässt sich beispielsweise erkennen, ob es noch freie Plätze gibt. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der verschiedenen Status-Grafiken und ihrer Bedeutung.
noch Plätze frei

Hier sind noch ausreichend Plätze frei, Sie können sich anmelden.
fast ausgebucht

Es sind nur noch sehr wenige Plätze frei, aber noch ist eine Anmeldung möglich.
belegt (Warteliste)

Diese Veranstaltung ist ausgebucht. Sie können sich gerne trotzdem anmelden und werden auf die Warteliste genommen.
keine Anmeldung

Für diese Veranstaltung ist keine Anmeldung möglich oder nötig - bitte achten Sie auf den Infotext der Veranstaltung.
abgeschlossen

Diese Veranstaltung ist bereits abgeschlossen oder kann aus einem anderen Grund nicht gebucht werden.
Bildungsurlaub ist eine besondere Form der zeitlichen, bezahlten Freistellung durch den Arbeitgeber, welche der beruflichen oder politischen Weiterbildung dient. Er wird oft auch „Bildungsfreistellung“ genannt, um den Eindruck eines Erholungsurlaubs zu vermeiden. Das Kursentgelt trägt der Teilnehmende. In der Regel erfolgt die zeitliche Freistellung durch den Arbeitgeber für eine Woche, in welcher der Kurs ganztätig stattfindet. Aufgrund der Teilzeittätigkeit vieler Mitarbeitenden werden aber auch vermehrt andere, zeitlich kürzere Formate angeboten. Bildungsurlaub wird zusätzlich zum regulären Urlaubsanspruch gewährt – für Bildungsurlaub wird also kein Erholungsurlaub gekürzt oder abgezogen. Der Bildungsurlaub zählt steuer- und arbeitsrechtlich als Arbeitszeit. Der Inhalt der Weiterbildung muss aber nicht zwangsläufig mit der beruflichen Tätigkeit in Verbindung stehen.
Hessische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben im Jahr grundsätzlich Anspruch auf 5 Tage bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub ist, dass die Bildungsveranstaltung vom Hessisches Ministerium für Soziales und Integration anerkannt worden ist. Dies ist bei unseren Bildungsurlauben immer der Fall und Sie erhalten nach Ihrer Buchung einen Nachweis darüber.
Fragen zum Kursangebot
Für Firmen, Behörden und Verbände bieten wir auf Anfrage maßgeschneiderte Schulungsangebote - individuelle Kursinhalte und Termine (auch als Inhouseschulung).
Anfragen bitte an: m.doerr@odenwaldkreis.de
Wir suchen Kursleitende in allen Bereichen, daher melden Sie sich gern bei den zuständigen Bildungsmanagern. Weitere Informationen finden Sie außerdem unter Karriere.