VHS Odenwaldkreis – Ihr Partner für Bildungsfragen

Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit

Die vhs Odenwaldkreis ist nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZAV) als Träger zur Annahme von Bildungsgutscheinen berechtigt. Bezieher von ALG I- und II-Geldern, aber auch Leistungsempfänger nach KUG (Kurzarbeitsgeld) und WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen) können von der Bundesagentur für Arbeit oder des Kommunalen Job Centers (KJC) ausgestellte Bildungsgutscheine bei der vhs einlösen.

Aus folgenden Bereichen bietet die vhs AZAV-zugelassene Maßnahmen an:

1. PC-Qualifizierung: PC-Grundlagen, Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentation, Bürokommunikation und Datenbankanwendung, 10-Finger-Tastschreiben)

2. Kaufmännische Fähigkeiten: Finanzbuchführung I und II, Kosten- und Leistungsrechnung, EDV-Finanzbuchführung (III), Bilanzierung.

3. Sprachen: Englisch

Der Bildungsgutschein ist ein Fördermittel der Bundesagentur für Arbeit. Die Arbeitsagentur übernimmt die durch die Teilnahme an der Weiterbildung anfallenden Kosten durch Ausstellung von Bildungsgutscheinen.

Bedingungen / Zielgruppe:

  • Sie sind arbeitsuchend und beziehen Arbeitslosengeld I
  • Sie beziehen Leistungen nach SGB II (Hartz 4) oder SGB III
  • Antragsteller müssen in der Regel entweder eine Berufsausbildung abgeschlossen oder drei Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben. Zudem muss die Teilnahme notwendig sein, um Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern oder eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden; die Teilnahme ist auch möglich, wenn die Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses anerkannt ist.

Alle unsere Kurse, für die Sie einen Bildungsgutschein einlösen können, sind in unserem Programmheft mit dem Kennzeichen Lupe „B“ markiert .

Auf unserer Homepage sind diese Kurse bei „ Informationen zum Kurs“ mit dem Hinweis “Fördermöglichkeit: Bildungsgutschein zugelassen“ gekennzeichnet.

Für Informationen und Beratung zu Bezugsbedingungen und Qualifizierungsmöglichkeiten steht Ihnen die Fachbereichsleiterin, Patrizia Stöhr, sowie die Bildungsberater(innen) der vhs Odenwaldkreis zur Verfügung.
 

Die Bundesbildungsprämie

Der Prämiengutschein wird im Rahmen der Fördermaßnahme Bildungsprämie
ausgegeben, mit der die Bundesregierung mehr Erwerbstätige dafür gewinnen möchte, ihre Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten und zu verbessern.
Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfond der Europäischen Union gefördert.
Mit dem Prämiengutschein der Bildungsprämie übernimmt der Staat die Hälfte der anfallenden Kosten für Fortbildungskurse und Prüfungen – bis zu 500 €. Dieses Vorhaben wird aus den Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfond der Europäischen Union gefördert.
Voraussetzung für den Erhalt des Gutscheins ist, dass das zu versteuernde Jahreseinkommen nicht höher liegt als 20.000,– Euro (bei Alleinstehenden) bzw. 40.000,– Euro (für gemeinsam Veranlagte) unter Berücksichtigung der Kinderfreibeträge.

Weitere Informationen erhalten Sie auch im Internet unter: http://www.bildungspraemie.info/

Die vhs Odenwaldkreis ist anerkannte Bildungsberatungsstelle für die Bildungsprämie. Eine Beratung ist mit individueller Terminvereinbarung möglich.
 

Individuelle Beratung

Für alle Fragen zu unserem Kursprogramm stehen wir Ihnen gerne informativ und beratend zur Seite.
 

Beratung für Unternehmen und Verwaltungen

Für Unternehmen und Verwaltungen bieten wir auf die jeweiligen Bedarfe zugeschnittene Fort- und Weiterbildungsangebote.
  

Kontakt

 

Weitere Informationen zur Bildungsberatung erhalten Sie auch im Internet unter: www.bildungsberatung-hessen.de