Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anmeldung

Für jede Veranstaltung mit Ausnahme von Vorträgen ist eine Anmeldung erforderlich.

Die verschiedensten Anmeldewege, z. B. persönlich, schriftlich, per E-Mail, über das Internet oder telefonisch mit Angabe der Bankverbindung, sind möglich.

Es stehen Beratungs- und Anmeldetermine zur Verfügung. Ab dem Besuch des ersten Kurstermins ist das Teilnahmeentgelt in voller Höhe fällig.

Das Teilnahmeentgelt muss im Voraus entrichtet werden (Bankeinzug, Überweisung).

Ratenzahlung ist ab einem Kursentgelt über 100,00 möglich.

Die Anmeldung ist verbindlich, auch wenn das Kursentgelt bis zum Kursbeginn noch nicht von Ihrem Konto abgebucht ist. Eine gesonderte Anmeldebestätigung erfolgt nicht.

Kann eine Anmeldung nicht angenommen werden (z. B. Kurs ist bereits ausgebucht), werden Sie automatisch benachrichtigt. Interessent(inn)en, die ohne Voranmeldung zum ersten Kurstermin kommen, können nur dann teilnehmen, wenn im Kurs noch Plätze frei sind. Anmeldungen können sowohl für das erste als auch gleichzeitig für das zweite Semester des Studienjahres erfolgen. Bei Jahreskursen ist eine Anmeldung nur für die gesamte Kursdauer möglich.

Für Bildungsurlaubsseminare und Studienreisen gelten gesonderte Regelungen. Interessentinnen und Interessenten für diese Veranstaltungen erhalten diese zusammen mit der Ausschreibung.

Eine Abmeldung muss schriftlich an die Geschäftsstelle erfolgen.

  • Bis 21 Tage vor Beginn der Veranstaltung entfällt die Gebührenpflicht
  • 20 bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 5 % der Teilnahmegebühr.
  • 13 bis 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 20 % der Teilnahmegebühr.
  • Weniger als 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 50 % der Teilnahmegebühr.

Unterschreitet die anfallende Rücktrittsgebühr die Grenze von 5,00 €, muss diese nicht erbracht werden. Eine Kündigung während der Kurslaufzeit mit anteiliger Rückerstattung des Teilnahmeentgeltes ist nur in besonderen begründeten Ausnahmefällen und mit schriftlichem Antrag möglich. Nichtteilnahme ist keine Abmeldung!

Kursausfall

Die Volkshochschule Odenwaldkreis kann einen Kurs absagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht oder die Durchführung nicht gewährleistet ist (z. B. längerfristige Erkrankung des Kursleiters, Raum steht nicht zur Verfügung). Die Teilnehmer(innen) werden benachrichtigt; bereits geleistete Zahlungen werden automatisch zurückerstattet.

Teilnehmerzahl

Die Teilnehmerzahl beträgt mindestens 10 Personen. Bei Kursen mit geringerer oder höherer Mindestteilnehmerzahl ist diese gesondert genannt. Liegen weniger Anmeldungen als die Mindestteilnehmerzahl vor, so kann der Kurs nur beginnen, wenn die Teilnehmer(innen) zur Aufzahlung bereit sind.

Gebühren

Die Höhe des Teilnahmeentgeltes (Änderungen vorbehalten) ist bei jeder Veranstaltung angegeben. Wenn die Unterrichtszeit über die Mittagszeit hinausgeht, ist eine Mittagspause von 1 Stunde eingeplant. Die Kosten des Mittagessens sind nicht im Teilnahmeentgelt enthalten. Werden Zuschläge für Gerätenutzung, Materialkosten, Lernmittel oder andere zusätzliche Leistungen zum Teilnahmeentgelt erhoben, erfolgt ein Hinweis im Programmheft. Für das Ausstellen von besonderen Bescheinigungen und Zweitschriften werden 5,00 erhoben.

Ermäßigungen

Die Gebührenermäßigung gilt nur für Kurse in den Programmbereichen Sprachen und Beruf/Karriere.

Auszubildende, Schüler(innen) und Student(inn)en, die ihren Wohnsitz im Odenwaldkreis haben und nach BAFÖG gefördert werden, erhalten eine Ermäßigung in Höhe von 10 % des Teilnahmeentgeltes. Als Nachweis dient der BAFÖG-Bescheid. Personen mit geringem Einkommen, die ihren Wohnsitz im Odenwaldkreis haben, können auf Antrag eine Ermäßigung von 30 % des Teilnahmeentgeltes erhalten.

Hierzu gelten folgende Einkommenshöchstgrenzen (Nettoeinkommen):

  • Alleinstehende: monatlich bis 700,–
  • Eheleute: monatlich bis 1.000,–
  • Für jedes unterhaltsberechtigte Kind: zusätzlich monatlich 310,–

Der Ermäßigungsantrag kann formlos gestellt werden. Er muss vor Kursbeginn bei der Geschäftsstelle, die allein für Ermäßigungen zuständig ist, vorliegen. Dem Antrag müssen Belege zur Überprüfung der persönlichen Verhältnisse beigefügt werden. Es sind dies:

  • Verdienstbescheinigung für das letzte Vierteljahr oder
  • Bewilligungsbescheid über Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II
  • Sozialhilfebescheid oder
  • Rentenbescheid

Die Geschäftsstelle der Volkshochschule Odenwaldkreis kann in besonderen Härtefällen höhere Ermäßigungen gewähren.

Inhaber der Ehrenamtscard sowie der Jugendleitercard, die ihren Wohnsitz im Odenwaldkreis haben, erhalten auf Antrag für 1 Veranstaltung pro Studienjahr, in den Programmbereichen Gesellschaft und Zielgruppenangebote „Vereine“ sowie Kultur/Kreativität eine Ermäßigung in Höhe von 10% des Teilnahmeentgeltes. Nachträglich vorgelegte Nachweise können nur in begründeten Ausnahmefällen akzeptiert werden.

Von den Ermäßigungen sind ausgeschlossen:

  • Personen, die für die von ihnen angestrebte Weiterbildung einen Zuschuss von anderen Einrichtungen erhalten können (z. B. Kommunales Job-Center, Arbeitsverwaltung, Berufsförderungsdienst der Bundeswehr, Bundesamt für den Zivildienst)
  • Studienreisen und Einzelveranstaltungen
  • Umlagen für Material- und sonstige Nebenkosten

 

Haftung

Die Volkshochschule Odenwaldkreis übernimmt keine Haftung für Schäden an Leben, Gesundheit und Eigentum der Teilnehmer(innen).